Dolmetscher oder Übersetzer kann zunächst einmal jeder werden, der mehrere Sprachen fließend sprechen kann. Jedoch darf nicht jeder Übersetzer und Dolmetscher jeden Übersetzungsauftrag annehmen. Wenn beispielsweise ein offizielles Dokument wie ein Gerichtsurteil oder eine Urkunde übersetzt werden soll, dann darf diese Übersetzung nur von einem beeidigten und vom Gericht bestellten Dolmetscher durchgeführt werden. Auch für Gerichtsprozesse wird der beeidigte Übersetzer gebucht, wenn der Angeklagte beispielsweise nicht die Landessprache beherrscht.
Ein Übersetzer oder Dolmetscher, der als beeidigter Übersetzer tätig werden will, muss vorher von einem Gericht bzw. Landgericht bestellt worden sein. Dazu muss er eine Prüfung ablegen und seine Eignung darin beweisen. Verlangt wird dabei vom Gericht, dass der Übersetzer mindestens zwei Sprachen auf einem gehobenen Niveau spricht oder idealerweise sogar Muttersprachler ist. Die öffentliche Bestellung durch das Landgericht erfolgt, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind. Er bekommt ein Siegel, das er zukünftig unter seine Dokumente als Nachweis der Beglaubigung setzen darf. Der vereidigte Dolmetscher ist auch für Fehler bei der Übersetzung haftbar, durch die andere unter Umständen zu Schaden kommen.
Generell können vereidigte Dolmetscher die Kosten für Ihre Leistungen selbst bestimmen. Sie nehmen dafür aber das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzt JVEG als Grundlage. Darin ist beispielsweise definiert, was als Normzeile definiert wird, nach der sich später auch die Kosten für den vereidigten Übersetzer richten. Das Honorar wird entweder pro Normzeile berechnet oder pro Seite, wenn es sich beispielsweise um die Übersetzung einer Urkunde handelt. Nicht editierbare Dateien wie PDF oder Bilddateien, für die der vereidigte Übersetzer selbst noch einmal ein Dokument einrichten muss, fallen in der Regel höhere Preise und Kosten an. Da die Anschläge in der Zielsprache deutlich niedriger oder höher sein können als in der Ausgangssprache, wird bei der Berechnung des Honorars für den ermächtigten Übersetzer die Ausgangssprache zugrunde gelegt. Einige Dolmetscher rechnen auch mit einem Stundensatz ab.
Die Gebühren für den Dolmetscher hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wird der Dolmetscher beispielsweise vor Gericht eingesetzt, um während einer Verhandlung zu übersetzen, dann gilt dafür eine ganz andere Berechnungsgrundlage als für die vereidigte Übersetzung von Dokumenten.
Die Kosten für einen vereidigten Dolmetscher hängen unter anderem ab von:
• Der Art des Dokumentes
• Dem Umfang
• Der Ausgangs- und Zielsprache
• Beglaubigung oder Apostille erforderlich
• Eilauftrag
Die Kalkulation für einen Übersetzungsauftrag nehmen wir immer individuell vor.
Beispiele für Kosten und Preise für einen vereidigten Dolmetscher bzw. für amtliche Übersetzung
• Beglaubigte Abiturzeugnis Übersetzung ins Englische ca. 80,00 €, zzgl. Porto und MwSt.
• Einbürgerungsurkunde Übersetzung ins Türkische ca. 30,00 €, zzgl. Porto und MwSt.
• Heiratsurkunde Übersetzung ins Rumänische ca. 30,00 €, zzgl. Porto und MwSt.
• Justiz Dolmetschen pro Stunde ab 60,00 €, zzgl. Fahrkosten und MwSt.
• Führungszeugnis Übersetzung ins Englische ca. 30,00 €, zzgl. Porto und MwSt.
• Führerschein Übersetzung Albanisch Deutsch ca. 35,00 €, zzgl. Porto und MwSt.
• Eheurkunde Übersetzung ins Bulgarische ca. 35,00 €, zzgl. Porto und MwSt.
• Afghanische Geburtsurkunde (Tazkira) ins Deutsche ca. 45,00 €, zzgl. Porto und MwSt.
• Polnische Geburtsurkunde ins Deutsche ca. 35,00 €, zzgl. Porto und MwSt.
Unsere Dolmetscher sind alle Muttersprachler, die die Sprache und damit auch deren Feinheiten im Blut haben. Sie arbeiten bei jedem Übersetzungsauftrag außerdem nach dem 4-Augen-Prinzip. Jede Übersetzung wird noch einmal durch einen zweiten Übersetzer geprüft. Dadurch können Fehler bestmöglich ausgeschlossen werden.
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen bundesweit von beeidigten Dolmetschern und Übersetzern an (etwa für Aachen, Bergisch, Gladbach, Göttingen, Hildesheim, Moers, Neuss, Paderborn, Recklinghausen, Ulm, Reutlingen, Saarbrücken, Siegen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Ingolstadt, Reutlingen, Bottrop, Erlangen, Hildesheim , Trier, Bremerhaven, Koblenz, Pforzheim, Offenbach am Main, Herne, Moers, Hamm, Hagen, Oberhausen, Osnabrück, Bremerhaven, Mainz, Hannover, Bremen, Emden, Leer, Wilhelmshaven, Vechta, Varel, Delmenhorst, Hamburg, Papenburg, Cloppenburg, Hude, Elsfleth, Brake, Nordenham, Hatten, Bad Zwischenahn, Rastede, Lingen, Nordhorn, Aurich, Nordenham, Nienburg, Hildesheim, Wiefelstede).
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches und selbstverständlich kostenloses Angebot für Ihre Übersetzungsanfrage. Diese können Sie über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch stellen. Der Schutz Ihrer Daten sowie Diskretion haben bei uns die höchste Priorität.
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